Pflegeleistungen.

Grundpflege (SGB XI).

Wir übernehmen für Sie die pflegerische Grundversorgung wie etwa Körperpflege, Förderung der Bewegungsfähigkeit oder Unterstützung im Bereich der Ernährung. So sorgen wir dafür, dass sich Ihre Liebsten weiterhin bestmöglich in ihren eigenen vier Wänden geborgen und sicher fühlen.

Häusliche Krankenpflege (SGB V).

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem Wundversorgung, Verabreichung von Injektionen sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung - mit uns wissen Sie Ihre Angehörigen stets gut versorgt. 

Hauswirtschaftliche Leistungen.

Einkauf, Wäsche oder auch Förderung der Hobbys sind Bestandteile des täglichen Lebens. Wir übernehmen bei entsprechender Pflegebedürftigkeit in Absprache verschiedene hauswirtschaftliche Hilfeleistungen für Sie und kümmern uns darum, dass sich Ihr Alltag nach wie vor in gewohnten Abläufen gestaltet.

Und

… darüber hinaus leisten wir die viertel- oder halbjährlichen Beratungsbesuche bei Geldleistung der Pflegeversicherung und bieten Ihnen weitere Leistungen nach BSHG, Verhinderungspflege oder zusätzliche Privatleistungen. 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

In einem Erstgespräch mit einem unserer Pflegeexperten ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und unsere für Sie passenden Leistungsangebote.

Ihren Liebsten die bestmögliche Teilnahme am Alltag zu ermöglichen und Sie als Angehörige dabei gleichzeitig zu entlasten - das ist unser Ziel.

Unterstützung im Alltag.

Wir bieten Ihnen Entlastungsleistungen, wenn Sie einen körperlich und/oder kognitiv beeinträchtigten Angehörigen zu Hause versorgen. Dazu gehören unter anderem Personen mit eingeschränkter oder fehlender Mobilität, Menschen mit Diabetes mellitus, Schlaganfallpatienten oder Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung.

Auf Wunsch und Absprache erfolgt eine stundenweise Betreuung oder Beaufsichtigung der Hilfebedürftigen im häuslichen Umfeld und umfasst verschiedenste Bereiche - so etwa Spaziergänge, Begleitung von Arztbesuchen, Gesellschaftsspiele oder Konzertbesuche.

Ab dem 1. Pflegegrad entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten, andernfalls erfolgt eine Abrechnung nach Stundenlohn auf Basis eines übersichtlichen Kostenvoranschlags.

Was unsere Kunden über uns sagen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

In einem Erstgespräch mit einem unserer Pflegeexperten ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und unsere für Sie passenden Leistungsangebote.

Häufig gestellte Fragen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten sind unmittelbar an den individuellen Pflegebedarf und Ihre Wünsche gekoppelt. Den Bedarf ermitteln wir mit Ihnen gemeinsam in einem Gespräch und zeigen Ihnen die Kosten genau auf.

In welchem Zeitraum sind Sie erreichbar?

Für alle Anliegen erreichen Sie uns zu unserer Geschäftszeit. Für Akutfälle steht eine Rufbereitschaft rund um die Uhr zur Verfügung.

Ab wann werden die Kosten von den Kostenträgern übernommen?

Verordnete Leistungen der Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse in der Regel sofort. Pflegeleistungen werden entsprechend Ihrem Pflegegrad bei der Pflegekasse geltend gemacht. Der Anspruch besteht ab der Einstufung in einen Pflegegrad.

Wie schnell kann ich mit Pflegeleistungen rechnen?

Wir berücksichtigen Ihren Wunsch. In der Regel Starten die Versorgungen binnen 7-14 Tagen.

Woher weiß ich, welche Leistungen mir zustehen?

Wir beraten Sie individuell und umfangreich zu allen Leistungen der Pflegeversicherung und zeigen Ihnen die passende Versorgung auf.

Bekomme ich Unterstützung bei Antragstellungen und Ähnlichem?

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Antragstellung oder Anpassung bei laufender Leistung. Auf wunsch begleiten wir auch das Medizinische Gutachten vor Ort und zeigen Ihnen bereits im Vorfeld auf worauf Sie zu achten haben.