Bei unserer Arbeit geht es uns primär darum, Sie bei der Teilnahme am Alltag bestmöglich zu unterstützen, sodass Sie weiterhin möglichst selbstbestimmt leben können.

 



Mobile Krankenpflege

Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen längst möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

 


Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V

Als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie zum Beispiel:

-Medikamentengabe

-Verbandswechsel

-Injektionen

-Kompressionstherapie

Pflegerische Versorgung im Sinne des SGB XI

Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie etwa:

-Körperpflege

-Ernährung

-Förderung der Bewegungsfähigkeit

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

-Begleitung und Organisation bei Ausflügen

 -Unterstützung zur Kontaktpflege

 -Begleitung bei Arztbesuchen

 -Einkaufsbegleitung

 -Förderung der Hobbys

 -Unterstützung bei der Organisation des täglichen Ablaufs