Wir bieten Entlastungsleistungen für Angehörige, die eine körperlich und/ oder kognitiv beeinträchtigte Person zu Hause versorgen möchten.
Hierunter fallen Beeinträchtigungen wie:
Hierbei geht es uns primär darum, die Angehörigen zu entlasten und den Pflegebedürftigen ressourcenorientiert bei der Teilnahme am Alltag bestmöglich zu Unterstützen.
Wir bieten auch an:
Auf Wunsch und nach Absprache mit den Angehörigen erfolgt die stundenweise Betreuung oder Beaufsichtigung der Hilfebedürftigen im häuslichen Umfeld. Dies dient zur Entlastung der Angehörigen im Alltag.
Für Kunden ab dem 1. Pflegegrad entstehen hierfür keine Kosten!
In diesem Fall rechnen wir unsere Leistungen (nach §§ 45 a und b SGB XI sowie den §§ 1,5,6,7,8,9,10 und 11) gleich mit der zuständigen Pflegekasse ab.
Sofern kein Pflegegrad vorliegt rechnen wir mit den Auftraggebern per Stundenlohn ab, dies erfolgt nach Vorlage eines übersichtlichen Kostenvoranschlags.